Corona-Hinweise

Abstand halten

Der für den öffentlichen Raum grundsätzlich gültige Mindestabstand von 1,5 Meter kann im öffentlichen Nahverkehr und im Schulbusverkehr nicht zu jeder Zeit gewährleistet werden. Aus diesem Grund gilt in Omnibussen keine konkrete Abstandsregelung.  Somit kann im Fahrzeug der Abstand unterschritten werden, sollte es aus Platzgründen nicht anders möglich sein. 

Dennoch sollte beim Warten dan der Haltestelle, beim Einsteigen sowie während der gesamten Fahrt im Bus stets ein angemessener Abstand zu anderen Personen eingehalten werden. Wenn möglich, sollten sich Fahrgäste nicht direkt neben- oder hintereinander setzen und den Anweisungen des Fahrpersonals Folge leisten.

Hygiene-Etikette

Wir bitten Sie, die allgemeinen Verhaltensregeln und die Hygieneetikette einzuhalten.  Tragen Sie zu Ihrem eigenen Schutz im Umgang mit dem Coronavirus dazu bei!

Die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln ist auch bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln besonders wichtig. Hierzu gehören regelmäßiges Händewaschen, Niesen oder Husten nur in die Armbeuge bzw. in ein Taschentuch sowie die Hände möglichst vom Gesicht fernhalten. 

Schütz Reisen GmbH

Deutschland

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